Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
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Zustellungsbevollmächtigter

Ein Zustellungsbevollmächtigter ist ein Vertreter einer Person, der zur Entgegennahme von Zustellungen - in gerichtlichen Verfahren beispielsweise von Beschlüssen -, Verfügungen oder Urteilen besonders ermächtigt ist. Die Bevollmächtigung sollte schriftlich erfolgen, um Schwierigkeiten für den Nachweis der Bevollmächtigung zu vermeiden. Ein Anwalt ist im Zivilprozess immer der Zustellungbevollmächtigte der von ihm vertretenen Partei. Die persönliche Ladung einer Partei zu einem Verhandlungstermin erfolgt dennoch immer gegenüber der Partei selbst.

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