Je nach Verwandtschaftsgrad und Größe des später zu vererbenden Vermögens kann eine erhebliche Erbschaftsteuerzahlung auf die Erben zukommen. Durch geschickte Planung lässt sich die Steuerlast in der Regel vermeiden, zumindest aber erheblich verringern.
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Der Bereich des Familienrechts mit Scheidung, elterlicher Sorge, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung ist seit Jahrzehnten eines der Haupttätigkeitsfelder unserer Kanzlei. Bis Ende der 90iger Jahre wurde dieses Gebiet von Rechtsanwalt Jülicher und seiner Schwester Ruth Schulze-Jülicher gleichermaßen bearbeitet, seitdem wegen der Fokussierung auf das Erbrecht seitens Rechtsanwalt Jülicher von Frau Schulze-Jülicher allein. Seit 2017 zeichnet Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Kreutz als Fachanwältin für Familienrecht (seit 2005) hierfür verantwortlich.
In der FOCUS-Liste 2020 von Deutschlands Top-Anwälten ist Rechtsanwalt Jülicher als einer von 83 Top-Anwälten für Erbrecht in Deutschland aufgeführt. Die Liste resultiert aus einer Umfrage unter Fachanwälten aller Fachgebiete in Deutschland. Er wird dabei mit 21 anderen Anwälten "häufig von Kollegen empfohlen". Herr Jülicher wird seit 2013 in der jährlich erscheinenden Liste aufgeführt.
In der neuen Liste von der Zeitschrift CAPITAL wird Herr Jülicher ebenfalls zu den renomiertesten Anwälten für Erbrecht in Deutschland gezählt.
Soeben ist in der Zeitschrift "Wirtschaftswoche" vom 20.11.2020 eine Liste der renomierstesten Kanzleien und Anwälte im Erbrecht veröffentlicht worden. Auch hier erscheint Herr Jülicher unter den 40 dort genannten Anwälten.