Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
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Zuschlag

Der Zuschlag bezeichnet bei einer Versteigerung die Annahme des Meistgebots eines Bieters. Dem Zuschlag an den Meistbietenden soll ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. Im Rahmen einer im Erbrecht häufigen Teilungsversteigerung wird der Zuschlag durch einen besonderen Beschluss des Versteigerungsgerichts erteilt, der nur in seltenen Fällen direkt im Versteigerungstermin verkündet wird. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Zuschlag auch versagt werden. Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks.

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