Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü |
← zurück

Zeuge

Ein Zeuge ist eine Person, die über Tatsachen, die sie wahrgenommen hat, aussagen soll. Zeugen sind eines der wichtigsten Beweismittel im zivilgerichtlichen Verfahren, zu denen Erbschaftprozesse zählen, um Tatsachen zu beweisen, die eine Partei eines Prozesses behauptet, die andere Partei aber bestritten hat. Daraus folgt, dass ein Zeuge streng von den unmittelbaren Streitparteien eines Erbrechtsprozesses zu unterscheiden ist. Die Parteien des Prozesses können und müssen sogar Angaben zu dem Sachverhalt machen, der einem Rechtsstreit zugrunde liegt. Ihre Angaben haben aber in der Regel keine prozessuale Beweiskraft.

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht