Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

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Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
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Repräsentationssystem

Repräsentation ist das Nachrücken von entfernteren Verwandten desselben Stammes, wenn der mit dem Erblasser näher Verwandte nicht gesetzlicher Erbe wird. Es handelt sich daher - sprachlich besser verständlich - um ein "Eintrittsrecht" nachrückender Verwandter in die Erbenstellung.

Repräsentation bedeutet also, dass ein Erbe die von ihm selbst abstammenden Personen bei der gesetzlichen Erbfolge verdrängt.

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