Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü |
← zurück

Prozesskostenhilfe

Wenn jemand Ansprüche gerichtlich geltend machen möchte, sein Einkommen und sein Vermögen jedoch nicht dafür ausreichen, einen Anwalt und die Gerichtskosten zu zahlen, dann kann er bei Gericht einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen. Das Gericht ordnet ihm dann bei Erfolgsaussicht seiner Klage einen Anwalt bei, damit er seine Ansprüche geltend machen kann.

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht