Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü |
← zurück

Pflichtteilsstrafklausel

Im sogenannten Berliner Testament, in dem sich Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben einsetzen und als Schlusserben ihre Kinder berufen, werden häufig Pflichtteilsstrafklauseln verwendet.

Diese Klauseln sollen verhindern, dass Pflichtteilsansprüche bereits nach dem Tod des Erstversterbenden geltend gemacht werden.

Bei der Verwendung solcher Pflichtteilsstrafklauseln ist Vorsicht geboten, da diese beispielsweise aus steuerlichen Gründen auch eine schädliche Wirkung haben können.

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht