Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
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Danaergeschenk

Ein Danaergeschenk ist ein Geschenk, das sich dem Empfänger als unheilvoll und schadensstiftend erweist.

Der Begriff stammt aus der griechischen Mythologie. Benannt ist es in Anlehnung an das hölzerne Trojanische Pferd, mit dessen Hilfe die Griechen („Danaer“) die Stadt Troja eroberten.

Für Erben, die lediglich nicht-befreite Vorerben werden, stellt sich die Erbschaft als ein solches Geschenk heraus. Der Erbe darf die Erbschaft nicht angreifen, nicht verwerten, nicht belasten.Er trägt aber die gewöhnlichen Erhaltungskosten und muss den Nachlass ordnungsgemäß verwalten. Im Rahmen einer erbrechtlichen Beratung ist zu besprechen, ob die erbschaft evt. ausgeschlagen werden sollte.

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