Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü |
← zurück

Bestattungsverfügung

Mit einer Bestattungsverfügung kann man für den Fall seines Todes regeln, wie im einzelnen die Bestattung erfolgen soll (z.B. Feuer- oder Seebestattung, anonymes Grab) und wer sich darum kümmern soll (Bestimmung des Totenfürsorge berechtigten). Hierdurch kann man Streit vermeiden und klar regeln, wie man bestattet werden will. Für die Hinterrbliebenen ist dies eine große Hlfe.

Für die Bestattungsverfügung gibt es keine Formvorschrift, so dass sie auch maschinenengeschrieben sein kann. Sie muss aber unterschrieben sein. Sie sollte dem in der Verfügung Bestimmten bekannt und für ihn verfgbar sein, damit er auch entsprechend handeln und seine Berechtigung gegebenenfalls auch nachweisen kann.

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht