Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
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Ankaufsrecht

Beim Ankaufsrecht handelt es sich um das bindende Angebot des Verkäufers an den künftigen Käufer, den Kaufgegenstand innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen. Das Ankaufsrecht ist vom Vorkaufsrecht zu unterscheiden. Hier hat der Vorkaufsberechtigte das Recht bei Abschluss eines Kaufvertrages anstelle des Käufers zu den Bedingungen des Kaufvertrages als Käufer in den Vertrag einzutreten.

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