Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
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Abschichtung

Die Abschichtung bezeichnete eine besondere Art der Erbauseinandersetzung. Hierbei scheidet ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft - meistens gegen Zahlung einer Abfindung - aus. Der Erbteil des ausscheidenden Miterben wächst dabei den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben kraft Gesetzes an.

Die Abschichtung ist häufig ein unkompliziertes Mittel, mit dem im Rahmen der Erbauseinandersetzung Notarkosten erheblich reduziert werden können, wenn Grundstücke im Nachlass sind und ein oder mehrere Miterben diese übernehmen wollen. Auch wenn Grundstücke im Nachlass sind muss der Abschichtungsvertrag nicht notariell beurkundet werden, da der Grundstückserwerb nur mittelbar über die Anwachsung des Erbteils kraft Gesetzes erfolgt. Allerdings muss anschließend das Grundbuch berichtigt werden, wobei eine noatriell beglaubigte Erklärung des ausgeschiedenen Erben benötigt wird. Die Beglaubigung ist aber erheblich günstiger als die Beurkundung eines Grundstücks- oder Erbteilsübertragungsvertrages.

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