Dr. Andrea Kreutz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
- Referendariat am Landgericht Mönchengladbach
- Rechtsanwältin seit 1994
- Promotion 1998 an der Universität zu Köln
- Fachanwältin für Familienrecht seit 2005
- Schwerpunkt Familienrecht
Rechtsanwältin Kreutz hat seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit fast ausschließlich im Bereich des Familienrechts gearbeitet. Dieses umfasst die im Rahmen einer Trennung zu regelnden Trennungsfolgen, Scheidung sowie Scheidungsfolgen, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Angelegenheiten der Vermögensauseinandersetzung und des Zugewinns sowie sorge- und umgangsrechtliche Fragen.
Gerade im Bereich des Familienrechts ist es besonders wichtig, angemessene Lösungen zu erarbeiten. Nach einer Trennung von Eheleuten oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist es – insbesondere auch wegen der Belange von Kindern – erforderlich, Regelungen mit dem nötigen Feingefühl zu treffen, um möglichst allen Beteiligten gerecht zu werden. Es geht darum, einerseits natürlich zielorientiert berechtigte Ansprüche durchzusetzen sowie unberechtigte Forderungen abzuwehren, andererseits aber auch nach Möglichkeiten zu suchen, auch ohne streitige, kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen eine für alle Parteien annehmbare Lösung zu finden.