Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
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Erbteilskauf

Ein Erbe kann seinen Anteil am Nachlass verkaufen ( § 2033 BGB). Der Vertrag muss allerdings notariell beurkundet werden. Einzelne Nachlassgegenstände oder Anteile hieran kann ein einzelner Erbe nur mit Zustimmung aller Miterben verkaufen. Die Miterben des Verkäufers haben aber beim Verkauf des gesamten Erbteils ein Vorkaufsrecht, d.h. sie können in den Kaufvertrag zu dem vereinbarten  Preis eintreten. Die Frist beträgt 2 Monate. Das Vorkaufsrecht ist vererblich.

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