Dr. Andrea Kreutz
Fachanwältin für Familienrecht

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg

Familienrecht

Jede dritte Ehe wird geschieden.

Im Familienrecht sind die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen geregelt.

Es umfasst neben der klassischen Scheidung viele weitere Bereiche. So sind im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung oft auch die Angelegenheiten Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Sorgerecht und Umgang mit den gemeinsamen Kindern, Zugewinn und Hausrat zu regeln. Der Versorgungsausgleich, ein Ausgleich der von beiden Eheleuten während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, erfolgt in aller Regel im Zusammenhang mit der Scheidung.

Eine fachanwaltliche Beratung kann auch schon vor der Eheschließung sinnvoll sein, z.B. wenn ein Ehevertrag ausgearbeitet werden soll. Auch während bestehender Ehe kann je nach Entwicklung der Berufstätigkeit der Eheleute oder des Vermögens ein Ehevertrag sinnvoll werden, z.B. wenn ein Ehepartner sich selbständig macht oder erhebliches Vermögen erwirtschaftet wird. Schließlich ist es oftmals – nicht nur in finanzieller Hinsicht - von Vorteil, die im Zusammenhang mit einer Trennung zu regelnden Angelegenheiten einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder scheidungserleichternden Vereinbarung zu klären.


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