Kanzlei Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht

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Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
Text drucken01.01.2017

Artikel über die öffentliche Beglaubigung nach § 29 GBO d. Betreuungsbehörde

Im aktuellen Heft (1/2017 Seite 1) der ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis - ist ein Atikel von Rechtsanwalt Jülicher erschienen über die Wirksamkeit von Vorsorgevollmachten, bei denen die Unterschrift "lediglich" von einer Betreuungsbehörde beglaubigt wurde. Von den Notaren ist mit Protest zu rechnen, da sie bisher quasi das Monopol für solche Beglaubigungen hatten. Nach der aktuellen Rechtslage ist es so, dass eine Vollmacht mit einer derart beglaubigten Unterschrift auch für Grundstücksgeschäfte ausreicht. Das ist auch im Gesetz (Betreuungsbehördengesetz) und den Gesetzesmaterialien deutlich zu erkennen und inzwischen auch gängige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte.




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