10.05.2016
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BGH: kostenlose Überlassung einer Wohnung ist Leihe
Der BGH hat in einer neuren Entscheidung (27.1.2016 – XII ZR 33/15) erneut ausgeurteilt, dass bei einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Wohn- und/oder Geschäftsräumen keine Schenkung, sondern nur eine Leihe vorliege.
Dies ist von Bedeutung im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen und Pflichtteils- beziehungsweise Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Häufig wird von Pflichtteilsberechtigten und Miterben argumentiert, dass das kostenlose Wohnen eine Schenkung darstellt, die im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften bzw. bei der Berechnung von Pflichtteils Pflichtteilsergänzungsansprüchen zulasten desjenigen zu berücksichtigen sei, die von diesem kostenlosen Wohnenlassen profitiert haben.
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