Kanzlei Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht

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Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
Text drucken13.04.2016

Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestamentes

In seiner Entscheidung vom 17.2.2015 - B 14 KG 1/14 R - hat das Bundessozialgericht noch einmal klargestellt, dass ein sogenanntes Behindertentestament nicht sittenwidrig ist. Von einigen Instanzgerichten war vorher - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung - eine solche testamentrische Regelug als sittenwidrig eingestuft worden. Die Entscheidung des höchsten Sozialgerichts in Deutschland sorgt hier in großer Deutlichkeit wieder für Klarheit und Rechtssicherheit - insbesondere im Sinne von Familien mit behinderten Kindern.




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