Kanzlei Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht

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Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
Text drucken22.12.2014

Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten

Etwas anderes gilt nur, wenn der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag einzelnen Personen oder Erben die Grabpflege auferlegt hat. Häufig wird auch als Gegenleistung für Übertragungen von Grundstücken oder sonstigen Vermögensgegenständen eine Grabpflegeverpflichtung vereinbart. All dies lag aber im zu entscheidenden Fall nicht vor.

Fazit: solange ein Erblasser nichts zu Grabpflegekosten verfügt hat, können die Erben die Grabpflegekosten beispielsweise bei der Pflichtteilsberechnung nicht als Nachlassverbindlichkeit und damit als Abzugsposten berücksichtigen.

In meiner Kommentierung im deutschen Erbrechtskommentar vertrete ich zwar eine andere Auffassung. Ich werde mich aber für die hiesigen Fälle damit abfinden müssen, dass das OLG Köln anderer Auffassung ist als ich.




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