Erbrecht, Pflichtteil, Testament, Erbschaft - Rechtsanwalt, Berliner Testament

11.08.2016

Patientenverfügungen nach aktuellem BGH-Beschluss

In der Presse sorgt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Patientenverfügung für Wirbel. Es empfiehlt sich grundsätzlich, die Patientenverfügungen überprüfen zu lassen.

Hinweis für unsere Mandanten: Die über uns errichteten Patientenverfügungen hätten nie zu solchen Problemen geführt, da sie in dieser Beziehung vollkommen eindeutig sind. Die Tochter der Betroffenen hätte mit einer  von uns erstellten Patientenverfügung  problemlos diesen Willen ihrer Mutter umsetzen können.




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