Erbrecht, Pflichtteil, Testament, Erbschaft - Rechtsanwalt, Berliner Testament

18.12.2014

Erbschaftssteuer bei Vererbung von Betriebsvermögen verfassungswidrig

danach sind die Regelungen über die Vergünstigungen bei der Vererbung von Betriebsvermögen verfassungswidrig. Die aktuellen Regelungen dürfen allerdings bis zum 30.6.2016, also noch etwa anderthalb Jahre, weiter angewendet werden.

Für alle Privatpersonen, die nur Grundbesitz oder Barvermögen vererben, verbleibt es bei den recht hohen Freibeträgen. Hier kann es sich weiter anbieten, durch beispielsweise Einbeziehung von Enkeln zusätzliche Freibeträge in Anspruch zu nehmen. Da es sich bei dem Gesetz um ein Gesetz sowohl für die Vererbung als auch für die lebzeitige Übertragung (=Schenkung) handelt, kann auch durch das „Vererben mit warmer Hand" der oder die Steuerfreibeträge in regelmäßigen Abständen von zehn Jahren neu in Anspruch genommen werden.




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